Informationen
georgfranz immobilien gmbh / SV Franz
Diese Seite wird zur Zeit teilweise überarbeitet. Speziell der Bereich der Download-Bereich wird angepasst! Wir bitten um Verständnis!
Werbemaßnahmen – Marktwertermittlung
Es wird festgehalten, dass Werbemaßnahmen (zB. Marktwertermittlungen, etc.), die in diversen Zeitungen (zB. Bezriksblättern der Stadt Graz, Pfarrblättern, Tageszeitungen, Fachzeitschriften, etc.) veröffentlicht werden, unverbindlich und ohne Anspruch darauf sind. Die Durchführung der Wertfeststellung erfolgt auf computerbasierten Vorgängen und es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine Besichtigung und Wertfeststellung. Die Wertfeststellungen sind auf das Gebiet Graz Stadt zur zeit begrenzt!
Sie können uns auch direkt eine Anfrage für die Bewertung über diesen Link mailen.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die 7 häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf
Für dese Informationbroschüre wurden Informationen und Veröffentlichungen aus dem Internet erhangezogen, wie zB. McMakler, Immobilienverkauf24 und google. Es wurde darauf geachtet, dass die Informationen nur Anhaltspunkte waren und keine Kopien! Falls dies trotzdem erfolgt sein sollte, darf ich um Information ersuchen, um dies sofort abzuändern.
Immobilienbewertung
Ich behalte mir bei allen erstatteten Gutachten vor, mein Gutachten anzupassen / zu ergänzen, sollten sich Änderungen / Ergänzung, / rechtliche / planerische oder auch besprochene als Grundlage für die Bewertung relevante Vereinbarungen ändern. Fehlerhafte, bzw. Gutachten die nicht den Vorstellungen des Auftraggebers oder der Beteiligten entsprechen lösen keinen Anspruch auf Schadenersatz aus. Die Möglichkeit der Behebung muss immer gegeben werden!
Die Gültigkeit von Gutachten endet nach einem Jahr. Danach muss zumindest eine Wiederbewertung erfolgen, um die aktuelle Marktsituation zu berücksichtigen.
Die Anspruchsvoraussetzung im B2B Bereich erlischt automatisch nach sechs Monaten ab Übermittlung des Gutachtens, egal wann der Anspruch geltend gemacht wird bzw. wann der Mangel erkannt wurde!
Alle Ausschlüsse sind so zu verstehen, dass diese soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich ausgeschlossen werden.
Provisionen
georg franz Immobilien hält sich zur Gänze an die Nebenkostenübersicht und das Maklergesetzt. Es wird hier klargestellt, dass im Verkauf 3% zzgl. Umsatzsteuer (20%) bei Kauf bzw. Unterfertigung Kaufangebot in Rechnung gestellt werden. Eine Abweichung davon erfolgt nicht. Eine einseitige Abänderung ist nicht möglich!
In der Vermietung werden die Bruttomonatsmieten lt. Nebenkostenübersicht in Rechnung gestellt.
Die Nebenkostenübersichten können hier eingesehen werden.
rechtlicher Hinweis für Immobilienverkäufe:
Die Objektangaben wurde durch den Eigentümer zur Verfügung gestellt, daher übernehmen wir für die Richtigkeit keine Gewähr. Bescheide und Genehmigungen werden nicht geprüft! Für Angaben die Preise, Flächen oder dergl. betreffen wird keine Haftung auf Richtigkeit übernommen. Das gegenständliche Exposé inkl. etwaiger elektronischer Übermittlungen sind nur für die Person oder die Gesellschaft bestimmt, somit ist eine Weitergabe an Dritte ohne schriftlicher Zustimmung nicht gestattet, jedoch mindert nicht den Provisionsanspruch von georgfranz immobilien gmbh bei Zustandekommen eines Vertrages! Jegliche Korrespondenz (per Post, per Email oder per Telefon – keine taxative Aufzählung) ist ausschließlich über meine Kanzlei zu führen. Wenn dies nicht erfolgt, behalten wir uns vor Schadenersatz bis zur Höhe des Provisionsanspruches geltend zu machen. Weiterführend unter www.georgfranz.at oder www.innoestate.at; Bilder / Luftbilder / Straßenkarten wurden von www.google.at/maps
Doppelmaklertätigkeit
Es wird hier darauf ausdrücklich hingewiesen, dass georgfranz immobilien gmbh immer als Doppelmakler tätig ist! Wenn keine Doppelmaklertätigkeit vorliegt, wird darauf hingewiesen!
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) für Sachverständige – B2B
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Verträge zwischen dem Sachverständigen (im Folgenden „SV“ genannt) und seinen Auftraggebern über die Erstattung von Gutachten, Beratungen, Prüfungen und sonstige Leistungen.
1.2 Ausschließlicher B2B-Bereich: Diese AAB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Mit Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er den Auftrag als Unternehmer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes erteilt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der SV ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsausführung
2.1 Der SV verpflichtet sich zur unparteiischen, unabhängigen und sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach bestem Wissen und Gewissen.
2.2 Der SV führt den ihm erteilten Auftrag unter seiner persönlichen Verantwortung aus. Die Heranziehung von fachkundigen Hilfskräften, die unter seiner Aufsicht stehen, ist dem SV gestattet.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages im Aufgabengebiet des SV andere Gutachter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des SV einzusetzen.
3. Fristen und Termine
Vereinbarte Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn die Parteien über alle vertraglichen Bedingungen Einigkeit erzielt haben und der Auftraggeber dem SV alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und mängelfrei übergeben hat.
4. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
4.1 Der SV ist berechtigt und standesrechtlich verpflichtet, einen Auftrag wegen Befangenheit oder eines (auch erst nachträglich erkennbar gewordenen) Interessenskonflikts jederzeit abzulehnen oder niederzulegen. Ein Entgeltanspruch des SV entfällt in diesem Fall nur, wenn er den Konflikt selbst zu vertreten hat. Hat der Auftraggeber für die Prüfung der Befangenheit wesentliche Informationen verschwiegen, behält der SV seinen vollen Vergütungsanspruch für die bis dahin geleistete Arbeit.
4.2 Wird der Vertrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund vorzeitig aufgelöst, hat der SV Anspruch auf das Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 35 % des für die noch ausstehenden Leistungen vereinbarten Entgelts, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.
5. Geheimhaltung und Urheberrecht
5.1 Der SV verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, strikt vertraulich zu behandeln.
5.2 Die Urheberrechte an den vom SV erstellten Gutachten, Skizzen und Berechnungen verbleiben beim SV. Der Auftraggeber darf das Gutachten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber hat den SV unaufgefordert und vollständig über alle an der Sache direkt oder indirekt Beteiligten sowie über potenzielle Empfänger des Gutachtens zu informieren, um mögliche Befangenheiten vorab ausschließen zu können.
6.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem SV auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für das Gutachten von Bedeutung sein könnten (insbesondere Vor-Gutachten, versteckte Mängel, wertbeeinflussende Faktoren).
6.3 Auf Verlangen des SV hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen und Auskünfte in einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung verbindlich zu bestätigen.
6.4 Weitergabeverbot von Entwürfen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, Gutachten ausschließlich als vollständige Endversionen (mit Originalunterschrift und/oder qualifizierter digitaler Signatur/SV-Stempel) weiterzugeben. Die Weitergabe von Entwürfen oder Gutachtenteilen ist strengstens untersagt.
7. Abnahme
Die Leistung des SV gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Auftraggeber das Gutachten entgegennimmt und nicht innerhalb einer kaufmännischen Rügefrist von 14 Tagen ab Übergabe schriftlich substanziierte Mängel beanstandet.
8. Gewährleistung
8.1 Es gilt die kaufmännische Mängelrügepflicht analog § 377 UGB. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Übergabe der Leistung, verdeckte Mängel binnen 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und detailliert beim SV zu rügen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, sind sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels sowie Irrtum ausgeschlossen.
8.2 Gewährleistungsansprüche verjähren jedenfalls sechs Monate nach Abnahme der Leistung.
9. Haftung und Schadenersatz (WICHTIG)
9.1 Der SV sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen – ausgenommen bei Personenschäden – ausschließlich bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in jedem Fall gänzlich ausgeschlossen.
9.2 Haftungsausschluss für bestimmte Schadensarten: Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Mängelfolgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich ausgeschlossen.
9.3 Beweislast: Der Auftraggeber hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des SV zu beweisen. Eine Beweislastumkehr zulasten des SV (etwa gem. § 1298 ABGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4 Haftungsbegrenzung: Soweit der SV dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung der Höhe nach auf den Wert der Haftpflichtversicherungssumme des SV begrenzt, jedenfalls aber mit einem Maximalbetrag von EUR 400.000,00 gedeckelt. Höhere Haftungsgrenzen müssen explizit und vorab schriftlich vereinbart werden.
9.5 Schutzwirkung für Dritte: Das Gutachten wird ausschließlich für den Auftraggeber und den vertraglich exakt definierten Zweck erstellt. Eine Haftung gegenüber Dritten (z. B. Käufern, Banken, Investoren), die das Gutachten einsehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese Dritten wurden bei Auftragserteilung namentlich als Empfänger definiert.
9.6 Verjährung: Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den SV verjähren bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger, absolut jedoch spätestens zwei Jahre nach Übergabe des Gutachtens.
9.7 Der SV haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind (Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. Pkt. 6).
10. Honorar, Zahlungsbedingungen und Auslagen
10.1 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand legt der SV monatliche Zwischenrechnungen. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
10.3 Bei Festpreisaufträgen ist der SV berechtigt, nach Auftragserteilung 50 % des Auftragswertes als Akontozahlung in Rechnung zu stellen. Die restlichen 50 % werden nach Fertigstellung fällig.
10.4 Barauslagen und Spesen (Fahrtkosten, Übernachtung nach steuerlich zulässigen Sätzen, Behördenabfragen) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
10.5 Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig.
10.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn dessen Forderungen unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
11. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Auftragsabwicklung und für den Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrags keine Mitarbeiter des SV abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Form zu beschäftigen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
12.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des SV unzulässig.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
12.5 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
SV DI(FH) Georg Franz / georgfranz immobilien gmbH
Mariahilferstraße 32, 8020 Graz
office@sv-franz.at, office@georgfranz.at | 0680 20 13 530
Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) für Sachverständige – Konsumenten (B2C)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Sachverständigen (im Folgenden „SV“ genannt) und seinen Auftraggebern über Gutachten, Beratungen und sonstige Aufträge, sofern der Auftraggeber als Verbraucher (Konsument) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsausführung
2.1 Der SV verpflichtet sich zu sorgfältiger und unparteiischer Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2.2 Der SV führt den ihm erteilten Auftrag unter seiner persönlichen Verantwortung aus. Die Heranziehung von Hilfskräften, die der Aufsicht des SV unterstehen, ist jedoch zulässig.
3. Termine und Fristen
Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt ihr Ablauf, sobald die Parteien über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber dem SV alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen und Informationen ausgehändigt hat.
4. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
4.1 Der SV kann aufgrund von Standesregeln verpflichtet sein, einen Gutachtensauftrag wegen Interessenskonflikten abzulehnen. Dies kann auch erst während der Gutachtenserstattung erkennbar werden. In diesem Fall entfällt der Entgeltanspruch des SV, es sei denn, der Auftraggeber hat wesentliche Informationen verschwiegen, die für den Konflikt ausschlaggebend waren.
4.2 Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, hat der SV Anspruch auf Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit, sofern die Beendigung nicht auf ein alleiniges Verschulden des SV zurückzuführen ist.
4.3 Löst der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig auf, ohne dass ein berechtigter Grund vorliegt, kann der SV neben der Vergütung der bisherigen Leistungen einen pauschalierten Schadenersatz von 35 % des Entgelts für die noch nicht ausgeführten Leistungen verlangen. Dem Konsumenten steht jedoch der Nachweis offen, dass dem SV gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Geheimhaltung und Urheberrecht
5.1 Der SV verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln.
5.2 Nach vollständiger Bezahlung hat der SV auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er für den Auftrag erhalten hat. Der SV ist berechtigt, von diesen Unterlagen auf eigene Kosten Kopien für seine Akten anzufertigen und zurückzubehalten.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich vollständige Endversionen des Gutachtens weiterzugeben, welche mit der Unterschrift bzw. dem Stempel des SV versehen sind.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber unterstützt den SV bei der Auftragsausführung und stellt rechtzeitig alle für das Gutachten relevanten Unterlagen, Umstände und Vorgänge zur Verfügung (z. B. wertbeeinflussende Faktoren, Vorgutachten).
6.2 Durch die Beauftragung wird der SV ermächtigt, bei Behörden Auskünfte einzuholen, sofern dies für das Gutachten erforderlich ist. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber dem SV hierfür eine gesonderte Vollmacht aus.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Für Mängel der Leistung des SV gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2 Der SV haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden wird jedoch ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
7.3 Soweit gesetzlich zulässig, haftet der SV nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber notwendige Unterlagen oder wesentliche Informationen nicht vorgelegt hat.
8. Honorar und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle dem Konsumenten gegenüber kommunizierten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Reisezeiten des SV gelten als Arbeitszeit. Spesen und Reisekosten werden nach vorheriger Vereinbarung verrechnet.
8.3 Der SV kann angemessene Vorschüsse verlangen. Bei Festpreisaufträgen ist der SV berechtigt, nach Auftragserteilung 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
8.4 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
8.5 Der Konsument kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des SV nur dann aufrechnen, wenn der SV zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Konsumenten steht, gerichtlich festgestellt oder vom SV anerkannt worden ist.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
9.2 Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel einer dieser Orte liegt.
9.3 Sofern eine Bestimmung dieser AAB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
SV DI(FH) Georg Franz / georgfranz immobilien gmbH
Mariahilferstraße 32, 8020 Graz
office@sv-franz.at, office@georgfranz.at | 0680 20 13 530










